Anwalt Gebühren

Vergütung ein offenes Wort

Die Vergütung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das heißt mit den dort geregelten gesetzlichen Gebühren. Die gesetzlichen Gebühren sind Mindestgebühren für die Vertretung in gerichtlichen Verfahren. Grundlage ist der Wert der anwaltlichen Tätigkeit (Gegenstandswert). Dazu kommen die Auslagen sowie die Umsatzsteuer. Die gesetzlichen Gebühren gelten auch für die außergerichtloche Vertretung, sofern eine Gebührenvereinbarung geschlossen wird.

Für eine erste Beratung bis zur weitergehenden Mandatierung ensteht eine Erstberatungsgebühr gemäß RVG in Höhe von bis zu 250 € zzgl. MwSt.
Zu Beginn des Mandates kläre ich Sie über die Höhe der zu erwartenden Gebühren auf.

Ich berate Sie auch über die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe. Diese kann in Anspruch genommen werden, wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht oder nur durch Ratenzahlungen in der Lage sind, die Kosten einer Prozessführung aufzubringen. Die Rechtsverfolgung muss Aussicht auf Erfolg haben und darf nicht mutwillig erscheinen. Von Ihnen ist eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse unter Beifügung entsprechender Belege abzugeben.